Die Weltgesundheitsorganisation hat den Ausbruch des Coronavirus am 11. März 2020 zur Pandemie erklärt. Spotahome hilft VermieterInnen und MieterInnen, die von staatlichen Reisebeschränkungen betroffen sind, gerne weiter.
Die erweiterte Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19):
- Angesichts geschlossener Grenzen des Schengen-Raums der EU und der Sperrung mehrerer Länder und Städte, gilt die erweiterte Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19) von Spotahome für Buchungen, die von Reisebeschränkungen betroffen sind:
- MieterInnen die nicht von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort abreisen können, oder
- MieterInnen die nicht an den Standort der Wohnung reisen können.
- Um Ihren Antrag auf Rückerstattung aufgrund COVID-19 Reiseeinschränkung zu unterstützen, bitten wir alle MieterInnen darum, Reisedaten, Details und offizielle Regierungsdokumente vorzulegen, da dies die Gespräche mit den VermieterInnen erleichtert.
- Welche Richtlinie verfolgt Spotahome in Bezug auf Anpassungen der Buchung von Seiten der VermieterInnen aufgrund von Reisebeschränkungen der Regierung durch COVID-19?
- Spotahome empfiehlt VermieterInnen, sich an die Reisehinweise des Landes zu halten, in dem sich ihre Wohnung befindet.
Um Ihren Antrag auf Erstattung von Reiseeinschränkungen gemäß COVID-19 der Regierung zu unterstützen und falls notwendig, bitten wir alle Kunden, die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Bestätigung der Reisetickets (Flugzeug, Zug, Bus, etc.)
- Stornierung/Änderung von Reisetickets.
- Offizielle Erklärungen lokaler Behörden über Reisebeschränkungen oder -einschränkungen (nur offizielle Mitteilungen).
Im Falle einer Änderung des Ein- und Auscheckdatums durch die VermieterInnen innerhalb des Zeitraums der erweiterten Rückerstattung (COVID-19):
- Spotahome wird bei der Änderung der Buchungsdaten behilflich sein.
- Es wird keine zusätzliche Spotahome-Gebühr für die Buchung erhoben.
- Spotahome haftet weder für entgangene Einnahmen für die VermieterInnen, noch haftet Spotahome gegenüber Mehrkosten für die MieterInnen, die durch die Änderung des Buchungsdatums entstehen (Umsiedelung oder Unterbringung in einem Hotel).
- Die den VermieterInnen in Rechnung gestellte Servicegebühr von Spotahome und die von den MieterInnen erwartete monatliche Mietzahlung werden auf der Grundlage der aktualisierten Buchungsdauer berechnet.
- Wenn es den MieterInnen nicht möglich ist, neue Termine zu vereinbaren, gelten die oben erläuterten Erweiterten Rückerstattungsrichtlinien (COVID-19).
- Im Falle einer Buchungsstornierung durch die VermieterInnen im Rahmen der Erweiterten Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19):
- Spotahome ermöglicht die Stornierung der Buchung und erstattet den MieterInnen die volle Spotahome-Buchungsgebühr und die an Spotahome geleistete Mietanzahlung zurück.
- Für den Fall, dass ein Mietvertrag unterzeichnet wurde oder Gelder direkt zwischen VermieterInnen und MieterInnen gezahlt wurden, wird Spotahome sein Bestes tun, um bei der Kommunikation zwischen den Parteien zu helfen. Die endgültige Lösung aller Vereinbarungen und finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Miete und Kautionszahlungen liegt jedoch zwischen VermieterInnen und MieterInnen.
- Spotahome ist nicht haftbar für:
- Jegliche Einkommensverluste der VermieterInnen.
- Jegliche Geldverluste der MieterInnen.
- Jegliche Kosten für den Umzug oder die Unterbringung der betroffenen MieterInnen in einem Hotel.
- Spotahome wird dem Eigentümer die Reservierungsgebühr für die betroffene Buchung nicht in Rechnung stellen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Eigentümer die Kaution an den Mieter zurückgezahlt hat.
Sollte sich der Eigentümer dafür entscheiden, einen bestehenden Mietvertrag innerhalb des von der Erweiterten Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19) betroffenen Zeitraums zu beenden, wird Spotahome die Reservierungsgebühr nicht in Rechnung stellen:
- Der Eigentümer und der Mieter müssen sich auf ein neues vorzeitiges Ausstiegsdatum einigen.
- Für den Fall, dass ein Vertrag unterzeichnet wird oder Gelder direkt zwischen dem Eigentümer und dem Mieter abgewickelt werden, wird Spotahome sein Bestes tun, um bei der Kommunikation zu helfen. Die endgültige Lösung aller Vereinbarungen und finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Miete und Kaution liegt jedoch zwischen dem Eigentümer und dem Pächter.
- Spotahome ist nicht haftbar für:
- Jegliche Einkommensverluste des Eigentümers.
- Jegliche Geldverluste des Mieters.
- Jegliche Kosten für den Umzug oder die Unterbringung des betroffenen Mieters in einem Hotel.
- Spotahome erstattet den VermieterInnen eine anteilige Rückerstattung der Servicegebühr, sofern der Nachweis erbracht wird, dass die Kaution an die MieterInnen zurückgezahlt wurde.
- Spotahome erstattet den MieterInnen die Buchungsgebühr zurück, wenn die VermieterInnen den bestehenden Mietvertrag vorzeitig innerhalb des ersten Monats nach Vertragsabschluss beenden.
Welche Richtlinie verfolgt Spotahome in Bezug auf Anpassungen von Buchungen von Seiten der MieterInnen aufgrund von Reisebeschränkungen der Regierung gemäß COVID-19?
Im Falle eines Antrags der MieterInnen auf Änderung des Check-in- und/oder Check-out-Datums innerhalb der Erweiterten Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19):
- Spotahome wird die Änderung von Buchungsdaten ermöglichen.
- Den MieterInnen wird für die Änderung keine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Spotahome haftet weder für entgangene Einnahmen der VermieterInnen, noch haftet Spotahome den betroffenen MieterInnen gegenüber für Kosten, die durch die Änderung der Buchungsdaten entstehen, um sie umzusiedeln oder in einem Hotel unterzubringen.
- Die den VermieterInnen in Rechnung gestellte Servicegebühr wird auf der Grundlage der aktualisierten Buchungsdauer berechnet.
- Wenn VermieterInnen nicht in der Lage sind, neue Termine zu bewilligen, gilt die obige Erweiterte Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19); in diesem Fall hilft Spotahome den MieterInnen eine andere Unterkunft zu finden.
Im Falle einer Buchungsstornierung durch die MieterInnen vor dem Einchecken im Rahmen der Erweiterten Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19):
- Spotahome ermöglicht die Stornierung der Reservierung und erstattet die an Spotahome gezahlte Servicegebühr und Kaution in voller Höhe zurück.
- Für den Fall, dass ein Vertrag unterzeichnet wird oder Gelder direkt zwischen den VermieterInnen und den MieterInnen abgewickelt werden, wird Spotahome sein Bestes tun, um bei der Kommunikation zu helfen. Die endgültige Lösung aller Vereinbarungen und finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Miete und Kaution liegt jedoch zwischen den VermieterInnen und MieterInnen.
- Spotahome ist nicht haftbar für:
- Jegliche Einkommensverluste der VermieterInnen
- Jegliche Geldverluste der MieterInnen.
- Jegliche Kosten für den Umzug oder die Unterbringung der betroffenen MieterInnen in einem Hotel.
- Spotahome wird den VermieterInnen die Servicegebühr für die betroffene Buchung nicht in Rechnung stellen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass die VermieterInnen die Kaution an die MieterInnen zurückgezahlt haben.
- Spotahome wird sich bemühen, zum gegenseitigen Nutzen, neue MieterInnen für die VermieterInnen zu finden, garantiert dies aber nicht.
Sollten sich die MieterInnen dafür entscheiden, einen bestehenden Mietvertrag vorzeitig innerhalb des von der erweiterten Rückerstattungsrichtlinie (COVID-19) betroffenen Zeitraums zu beenden, wird Spotahome versuchen, ErsatzmieterInnen zu finden:
- Die Spotahome-Garantie aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des MieterInnen gilt als ausgesetzt. Als VermieterInnen haben Sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spotahome keinen Anspruch auf Zahlungen im Rahmen der Garantie, wenn der verfrühte Auszug eine direkte Folge eines Umstandes Höherer Gewalt sind.
- VermieterInnen und MieterInnen müssen sich auf ein neues frühes Auscheckdatum einigen und Spotahome gemeinsam informieren.
- Für den Fall, dass ein Vertrag unterzeichnet wurde oder Gelder direkt zwischen den VermieterInnen und den MieterInnen gezahlt wurden, wird Spotahome sein Bestes tun, um bei der Kommunikation zu helfen. Die endgültige Lösung aller Vereinbarungen und finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Miete und Kaution liegt jedoch zwischen den VermieterInnen und MieterInnen.
- Spotahome ist nicht haftbar für:
- Jegliche Einkommensverluste der VermieterInnen.
- Jegliche Geldverluste der MieterInnen.
- Jegliche Kosten für den Umzug oder die Unterbringung der betroffenen MieterInnen in einem Hotel.
- Spotahome erstattet die Buchungsgebühr nicht an MieterInnen zurück.
- Zum gegenseitigen Nutzen wird sich Spotahome bemühen, neue MieterInnen für die freigewordenen Termine für die VermieterInnen zu finden, garantiert dies aber nicht.
- Spotahome gibt den VermieterInnen eine anteilige Rückerstattung der Servicegebühr zurück, sofern der Nachweis erbracht wird, dass die VermieterInnen die Kaution an die MieterInnen zurückgezahlt haben.
*Jeder dieser Umstände wird von den SPOTAHOME-Vertretern spezifisch und individuell beurteilt. Für den Fall, dass entweder der Eigentümer und/oder der Bewohner unter eine dieser Situationen fällt, behält sich SPOTAHOME das Recht vor, (i) von den betroffenen Parteien alle relevanten Unterlagen anzufordern, die das SPOTAHOME Team von Fall zu Fall für notwendig erachtet und/oder (ii) gegebenenfalls die Stornierung der Reservierung durch die betroffene Partei direkt und ohne Strafe zu genehmigen.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren sie unser Team über das Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne weiter
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